Der KulturKreis Walddörfer e. V. ist mit eigenem Kapital Stifter der gemeinnützigen, rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts in Hamburg, „Stiftung Ohlendorff’sche Villa“.
Nach der Bezirksreform und der Schließung der Ortsämter 2006 wurde die Ohlendorff’sche Villa nicht mehr als „Rathaus der Walddörfer“ benötigt. Seitdem stand sie leer.
Der KulturKreis bemühte sich zunächst darum, das Gebäude anzumieten und als Kulturhaus für lokale (und eigene) Veranstaltungen zu nutzen.
Die Verhandlungen führten jedoch zu keinem Ergebnis, da die Eigentümerin, die Freie und Hansestadt Hamburg versuchte, das Anwesen (zu dem auch noch das benachbarte Verwaltungsgebäude Im Alten Dorfe 30 mit u.a. der Bauprüfabteilung gehört) zu einem optimalen Preis zu verkaufen.
Der KulturKreis initiierte daraufhin 2008 ein erfolgreiches Bürgerbegehren, um diesen Identitätspunkt Volksdorfs als öffentlich zugängliches Gebäude zu erhalten. Schließlich, nach langen und komplizierten Verhandlungen und durch den KulturKreis auf allen Ebenen aktiv befördert, wurde das städtische Grundstück Im Alten Dorfe 28/30 an das Familienunternehmen FRANK Beteiligungsgesellschaft mbH verkauft mit der Auflage einer Sanierung und Renovierung der inzwischen denkmalgeschützten Villa.
Nach diesen umfangreichen Baumaßnahmen wurde das Gebäude – ohne das Grundstück des früheren Verwaltungsgebäudes – für einen symbolischen Kaufpreis an die gemeinnützige Stiftung Ohlendorff’sche Villa übereignet, die sich jedoch zuvor an den Baukosten beteiligen und die Inneneinrichtung übernehmen musste, Gesamt-Volumen mindestens EUR 300.000. Inzwischen hat die Stiftung auch die Auffahrt, deren denkmalgerechte Wiederherstellung in der Restaurierung des Anwesens nicht mitgeplant und mitfinanziert wurde, mit einem Aufwand von EUR 100.000 komplett neu pflastern lassen. Das Geld hierfür wurde im Wesentlichen über Spenden von Förderern und mit einem Zuschuss des Bezirks Wandsbek aufgebracht.
Der Vorstand
Dr. Karl-Heinz Belser
Vorsitzender
Dr. Stefan Niemeier
stellvertretender Vorsitzender
Rüdiger Arndt
Ernstwalter Clees
Ruth Höricht-Wustrau
Der Stiftungsrat
Mit dem Stiftungsgeschäft hatte der Stifter – der Kulturkreis Walddörfer – auch den ersten Stiftungsrat bestellt. Seitdem wird der Stiftungsrat alle drei Jahre neu gewählt.
Nach der Satzung hat er mindestens vier und höchstens 15 Mitglieder. Je zwei Mitglieder werden vom Regionalausschuss Walddörfer der Bezirksversammlung Wandsbek und durch den Kulturkreis entsendet.
Folgende Damen und Herren gehören aktuell dem Stiftungsrat an:
Stiftungsrat | |
Vorsitzender | Andreas Meyer |
Stellv. Vorsitzender | Dr. Andreas Dressel |
Prof. Dr. Michael Göring | |
Maryam Blumenthal | |
Thilo Kleibauer | |
Franziska Hoppermann | |
Anja Magdalena Quast | |
Vom Kulturkreis | |
Wulf Hilbert | |
Peter Pape | |
Vom Regionalausschuss | |
Julia Chiandone | |
Niclas Heins | |
Ehrenvorsitzender | |
Gerhard Hirschfeld † |
Weitere Mitglieder (bis höchstens 15) können gem. § 11 (1) vor Ablauf der Amtszeit im Rahmen der Neukonstitution oder gem. §11 (3) für den Rest der Amtszeit hinzu gewählt werden. Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt jeweils drei 3 Jahre.
Der Stifter
Der KulturKreis Walddörfer e. V. hat die Stiftung Ohlendorff’sche Villa gegründet; sie wurde am 16. September 2013 durch die Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg genehmigt.
Der KulturKreis besteht als gemeinnütziger Verein in Volksdorf seit 1978. Er holt seitdem die Kultur der Metropole und ihre Repräsentanten an den grünen Hamburger Stadtrand und bietet zum Feierabend kulturelle Vielfalt und anregenden Gesprächsstoff – für die ganze Familie und (fast) vor der Haustüre.
Der KulturKreis wird nicht subventioniert. Er lebt vom Engagement und der Kreativität der Gemeinschaft.
Nachdem der Verein seine ursprüngliche Adresse und Veranstaltungsstätte, die Volksdorfer Bücherhalle, nach deren Neustrukturierung verloren hatte, fiel die Wahl schnell auf die seit 2006 leerstehende Ohlendorff’sche Villa. Dem Wunsch, dort als Mieter einzuziehen, stand das Bestreben der Freien und Hansestadt Hamburg entgegen, das Anwesen möglichst schnell möglichst gut zu verkaufen.
Der KulturKreis initiierte ein Bürgerbegehren, an dessen erfolgreichem Ende nach langjährigen, komplizierten Verhandlungen der Verkauf des städtischen Grundstücks Im Alten Dorfe 28/30 an eine Investorenfirma stand. Teil des Kaufpreises ist die Sanierung und Renovierung der denkmalgeschützten Villa und deren Übergabe an die gemeinnützige Stiftung Ohlendorff’sche Villa.
Förderer
Die Satzung
Statut der Ehrenmedaille
Eine Ehrung des Ehrenamtes: Für besondere Verdienste um die Walddörfer
Die Goldene Ehrenmedaille der Stiftung Ohlendorff’sche Villa wird verliehen an eine Person aus den Walddörfern, die oder der sich um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht hat. Das Ehrenamt kann nicht genügend wertgeschätzt werden, und Bürgersinn ist in den Walddörfer eine weitverbreitete Tugend.
Die Kriterien für die Verleihung der Ehrenmedaille der Stiftung Ohlendorff’sche Villa orientieren sich am Stiftungszweck, der die Förderung einer künstlerischen und kulturellen Vielfalt in den Hamburger Walddörfern und der Bildung und Erziehung, aber auch den Denkmalschutz besonders hervorhebt. Wichtiger Schwerpunkt ist die Schaffung eines Rahmens für die Begegnung von Menschen und deren Austausch, vor allem, aber nicht nur im Kultur- und Bildungsbereich.
Über die Auszeichnung entscheidet der Vorstand der Stiftung. Die Verleihung findet vorzugsweise im Rahmen einer festlichen Veranstaltung statt. Die Ehrenmedaille wird verliehen „für besondere Verdienste um die Walddörfer“ unter dem Leitspruch „Habe immer etwas Gutes im Sinn“. Diese Mahnung von Matthias Claudius steht über dem Haupteingang der Villa und wird gleichsam jedem beim Verlassen des Hauses mit auf den Weg gegeben.
Gemeinnützigkeit
Die Stiftung Ohlendorff’sche Villa verfolgt mit dem Betrieb und der Nutzung der Ohlendorff’schen Villa ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist nicht gewinnorientiert.
Eine zeit- und teilweise gewerbliche Vermietung dient der Finanzierung des Betriebes und ermöglicht es, verhältnismässig geringe Nutzungsentgelte bei z.B. gemeinnützigen Vereinen und örtlichen und regionalen Institutionen zu erheben. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die betreffende Veranstaltung dem Stiftungszweck nicht entgegen steht. Dazu heisst es ist in der Stiftungssatzung:
Bestätigung des Finanzamtes zur Gemeinnützigkeit
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, der Bildung, Ausbildung und Erziehung sowie des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege insbesondere in den Hamburger Walddörfern. Zweck der Stiftung ist auch die Mittelbeschaffung und Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Erreichung der in Satz 1 genannten Zwecke.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
– die Förderung […] von Kultur- und Bildungsveranstaltungen, z.B. Lesungen, Vorlesungen, Musikdarbietungen und Kleinkunst zur Gewährleistung der kulturellen Vielfalt insbesondere in den Hamburger Walddörfern.
– die Förderung der Ausbildung und Erziehung, insbesondere auch von Kindern und Jugendlichen, zum Beispiel durch Angebote zur Musik- und Leseerziehung sowie Musik- und Lesedarbietungen.
– den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude insbesondere in den Hamburger Walddörfern.
(3) Mit Übertragung des Eigentums an dem Grundstück und der Immobilie „Ohlendorff´sche Villa“ in 22359 Hamburg, Im Alten Dorfe 28, wird der Stiftungszweck darüber hinaus insbesondere verwirklicht durch
– die eigene Durchführung von insbesondere Kultur- und Bildungsveranstaltungen, insbesondere in der Ohlendorff´schen Villa.
– die Bereitstellung der Ohlendorff´schen Villa in Teilen oder als Ganzes als Kultur-, Bildungs- und Begegnungsstätte für eine breite Nutzung insbesondere durch kulturelle sowie aus- und fortbildende Institutionen, vorzugsweise aus den Hamburger Walddörfern und in der Regel gegen ein angemessenes Nutzungsentgelt.
– den Erhalt der Ohlendorff´schen Villa einschließlich der dazugehörenden Flächen als denkmalgeschütztes Gebäude.
Die Stiftung bewirtschaftet und verwaltet das Gebäude und das Grundstück der Ohlendorff´schen Villa. Die Stiftung ist berechtigt, einen Teil des Gebäudes zu vermieten, um die Betriebs- und Instandhaltungskosten nachhaltig zu erwirtschaften.
Die Stiftung soll bei ihren Maßnahmen das Kulturgeschehen insbesondere in Volksdorf und den Hamburgischen Walddörfern aktiv fördern und mit staatlichen und privaten Einrichtungen im Rahmen ihres Zweckes zusammenarbeiten.
(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Haben Sie Fragen zur Stiftung Ohlendorff’sche Villa? Wir beantworten sie gerne. Schreiben Sie uns!
Bildquellen
- 221112-Ohlendorff_Vorstand-51: Christian Irrgang
- 221112-Ohlendorff_Vorstand-62: Christian Irrgang
- 221112-Ohlendorff_Vorstand-19: Christian Irrgang
- 02_Munze vorn: Teddy Clees