A Allgemeines
Diese Nutzungsordnung gilt in allen Räumen und auf dem gesamten Gelände der Ohlendorff’schen Villa. Sie ist für alle Nutzer und Gäste der Ohlendorff’schen Villa verbindlich. Die von der Stiftung bevollmächtigten Personen achten darauf, dass die Nutzungsordnung eingehalten wird. Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung sind sie berechtigt, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und gegen Einzelpersonen oder Veranstalter, die gegen die Nutzungsordnung oder die Raumnutzungsverträge verstoßen, weitere Schritte einzuleiten. Bei Veranstaltungen haben die Mieter und Nutzer der Räume die Einhaltung der Nutzungsordnung durch ihre Gäste zu gewährleisten.
B Ordnung für die Benutzung der Räume
1. Nutzungsbedingungen
1.1 Öffnungszeiten
Die für die Kultur- und Begegnungsstätte Ohlendorff’sche Villa genutzten Räume stehen nach jeweiliger Absprache den durch Nutzungsvertrag berechtigten Veranstaltern und ihren Gästen offen.
1.2 Verantwortliche
Verantwortlich für die Räumlichkeiten ist die Stiftung Ohlendorff’sche Villa, vertreten durch den Vorstand, ihre Mitarbeiter/innen und bevollmächtigte Dritte als Ansprechpartner. Nutzer werden über Schließzeiten, Schlüsselübergabe, Vermietung der Räumlichkeiten und die Entgegennahme bzw. Auszahlung der Kaution bei der Buchung informiert. Schlüssel werden während der Bürozeiten im Stiftungsbüro durch die jeweiligen Nutzer gegen Unterschrift und Kaution abgeholt und auch dort wieder abgegeben. Nach persönlicher Absprache kann in Ausnahmefällen eine Schlüsselübergabe im Wiener Kaffeehaus unter den gleichen Bedingungen erfolgen.
1.3 Übernahme der Räume
Der/die Nutzer/in meldet sich i. d. R. vor und nach der Veranstaltung bei der Verwaltung oder deren Vertretung zur Übergabe des Schlüssels und der Räume. Bei Anmietung eines oder mehrerer Räume ist eine Kaution zu hinterlegen, die bei der Schlüsselrückgabe und einwandfreiem Zustand der Räumlichkeiten an den/die Mieter/in oder Nutzer zurückgegeben wird.
1.4 Hinterlassen der Räume
Die Räume und das darin befindliche Mobiliar sowie alle Geräte werden in einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt. Alle Räume sind im besenreinen Zustand zu hinterlassen, eventuelle Verschmutzungen sind umgehend zu entfernen. Stühle, Tische und sonstiges Inventar werden beim Verlassen so platziert, wie sie vorgefunden wurden.
2. Verhalten in der Villa
2.1 Lärm
Im Gebäude und in der Umgebung ist Lärm zu vermeiden. Eine Nachtruhe gilt aufgrund der Nachbarschaft ab 22.00 Uhr. Für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung sind die jeweiligen Nutzer verantwortlich.
Die Bau- und die Betriebsgenehmigungen sagen: Nach 22 Uhr müssen Fenster und Türen geschlossen gehalten werden.
2.2 Reinigung
Für die Reinigung der Gemeinschaftsräume und deren Einrichtung, der Zugänge, des Treppenhauses, des Lifts und des Geländes wird eine kleine Umlage erhoben, die im Brutto-Nutzungsentgelt enthalten ist.
Der anfallende Abfall ist von den Nutzern und Gästen in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Hierbei ist auf Abfalltrennung ist zu achten.
2.3 Technik
Bei Nutzung der Veranstaltungstechnik in den Räumen erfolgt eine Einweisung durch eine verantwortliche Person. Für die Bedienung der Veranstaltungstechnik während der Veranstaltung sind ausschließlich die Nutzer zuständig. Die Technik wird in einwandfreiem Zustand überlassen; für Beschädigungen haftet der Mieter/Nutzer.
2.4 Abspielen urheberrechtlich geschützter Werke
Bei der Aufführung urheberrechtsgeschützter Werke in Ton, Bild oder Wort hat der Veranstalter die Veranstaltung gegebenen Falls bei der entsprechenden Verwertungsgesellschaft und/oder die Künstlersozialkasse selbständig und umgehend anzumelden. Nutzer und Mieter stellen die Stiftung Ohlendorff’sche Villa von solchen Verpflichtungen vollständig frei.
2.5 Haustiere
In der Kultur- und Begegnungsstätte Ohlendorff’sche Villa sind Haustiere nicht gestattet.
2.6 Rauchen
Rauchen und offenes Feuer (zB Kerzen) sind in der Ohlendorff’schen Villa nicht gestattet. Bei kostenpflichtigen Feuerwehr-Fehlalarmen trägt der Verantwortliche die Kosten.
Veranstalter sind auf die Regeln im Falle eines Brandalarms hingewiesen worden.
Auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Sicherheit und Schadensfälle
3.1 Sicherheit
Hauseingang, Treppen und Gänge sowie die dafür ausgewiesenen Türen und Wege sind als Fluchtwege immer freizuhalten. Auf der Zufahrt darf nicht geparkt werden, auf den dafür ausgewiesenen Parkplätzen nur mit amtlichen Behindertenausweis. Rettungs-/Feuerschutzvorrichtungen dürfen nicht außer Funktion gesetzt oder verändert werden. Die Vorschriften zur Brandschutzverhütung sind für jeden Nutzer verbindlich. Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, insbesondere jene der Feuerpolizei sind zu beachten.
3.2 Schadensfall und Haftung
Die Ohlendorff’sche Villa einschließlich des Aussengeländes steht unter Denkmalschutz und ist pfleglich zu behandeln. Aus diesem Grund ist das Anbringen von Postern, Plakaten u. ä. an Wänden, Türen und Möbeln nicht gestattet, weder mit Klebeband und Klebstoff jeder Art befestigt noch geheftet oder angepinnt.
Die Haftung bei Raumnutzung in der Ohlendorff’schen Villa liegt ausschließlich beim Nutzer. Nutzer und Gäste haften für alle in ihrer Nutzungszeit auftretenden Schäden, soweit sie nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder.
Beschädigungen sind umgehend, spätestens bei der Rückgabe der Schlüssel zu melden. Die Kosten für die Wiederherstellung werden dem Benutzer vollumfänglich in Rechnung gestellt. Eine Versicherung ist Sache des Benutzers und der Teilnehmenden. Die Ohlendorff’sche Villa haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen.
3.3 Haftungsausschluss
Der Aufenthalt in der Ohlendorff’schen Villa erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ohlendorff’sche Villa haftet nicht für Diebstähle oder Beschädigungen der Garderobe, sonstiger eingebrachter Gegenstände, sowie für Geld, Urkunden und Wertgegenstände.
C Sonstige Bestimmungen
1. Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil jeder Absprache zur Nutzung oder Anmietung von Räumen in der Ohlendorff’schen Villa, soweit in Mietverträgen nicht Anderes schriftlich vereinbar wurde.
Stand: 8.9.2014